Europäische Dienstleistungsnorm für Sicherheitsanlagen seit 1.Juni in Kraft
Die Norm SN EN 16763 regelt Anforderungen an Planung, Projektierung, Montage, Überprüfung, Abnahme und Instandhaltung von Sicherheitsanlagen.

Sie gilt für sämtliche Brandsicherheitsanlagen, wie Brandmeldeanlagen, ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, sowie für Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Zutrittskontrollanlagen und Videoüberwachungsanlagen.
Personen-Hilferufanlagen, Alarmempfangszentralen und Sicherheitsdienstleistungen unterstehen nicht dieser Norm.
Diese Europäische Norm soll ein gemeinsames Verständnis für ein Mindestdienstleistungsniveau schaffen, indem sie Kriterien für das Leistungsniveau von Dienstleistern, für die involvierten Beschäftigten und für das zu liefernde Dienstleistungsergebnis aufstellt.
Diese Europäische Norm ist zusammen mit den Anwendungsregeln für das Fachgebiet anzuwenden, entweder mit europäischen (wenn vorhanden) oder mit nationalen, sowie mit nationalen Gesetzen und Regelungen und kann als eine Grundlage für ein Zertifizierungsverfahren auf dem jeweiligen Dienstleistungsgebiet dienen. Es ist aber nicht vorgesehen, dass sie alleinstehend in einem Zertifizierungsverfahren angewendet wird.
Die europäische Dienstleistungsnorm für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen wurde als SN EN 16763 im April 2017 mit einem nationalen Vorwort und Anhang in der Schweiz in Kraft gesetzt.
Im Anhang werden die unterschiedlichen Begriffe zugeordnet, die in dieser Norm und in den nationalen Anwendungsregeln vorkommen. Die vom Verband SES erstellten Richtlinien gelten als nationale Anwendungsregeln und die vom SES ausgestellten Qualitätszertifikate sind nach wie vor gültig.
Bezugsquelle für die Norm „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“
SN EN 16763:2017 de
Schweizerische Normen-Vereinigung (SNV)
Bürglistrasse 29
CH-8400 Winterthur
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